Geschäftsbedingungen für durch

R. M. Sittarz hero services GmbH & Co. KG

vermittelte Adressen

 

© R. M. Sittarz hero services GmbH & Co. KG 22.07.2014

Die Abnehmer von Adressen werden in diesen Bedingungen als „Mieter“ bezeichnet, die Lieferanten als „Vermieter/Listeigner“, die Firma R. M. Sittarz hero services GmbH & Co. KG als „hero services“.


1.Die Firma hero services ist ausschließlich nur Makler des Vermieters/Listeigners und kann aus vermittelten Mietaufträgen nicht in Anspruch genommen werden, insbesondere nicht für eine auftretende Zahlungsunfähigkeit des Mieters. Sie übernimmt als Makler keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Vermieter/Listeigner gemachten Angaben und haftet nicht für die von ihm gegebenen Zusagen. Dies gilt insbesondere für die Angaben/Zusagen des Vermieters/Listeigners hinsichtlich eines vorhandenen Opt-ins oder/und einer Herkunftsangabe gemäß dem Bundesdatenschutzgesetzes bei den gelieferten Adressen. Die von hero services im Auftrag der Vermieter/Listeigner abgegebenen Angebote sind freibleibend und bedürfen in jedem Fall der Bestätigung des jeweiligen Vermieters/Listeigners. Alle von hero services genannten Preise sind Nettopreise in EURO (€) ohne Mehrwertsteuer. Soweit seitens der Firma hero services Angaben über die angemieteten Daten gemacht werden bzw. wurden, basieren diese ausschließlich auf Angaben und Informationen des Verrmieters/Listeigners, für die die Firma hero services keine Gewähr übernimmt.


2.Der Vermieter/Listeigner kann die Annahme erteilter Aufträge ablehnen. Er kann die Vorlage eines Musterstückes der Werbesendung verlangen, mit der die Adressen bearbeitet werden sollen. Der Mietvertrag kommt erst mit der dem Vermieter/Listeigner zugesandten Auftragsbestätigung zustande, in der Menge und Art der Adressen, Mietpreis, Nebenkosten und darin eingeschlossene Leistungen sowie Liefertermin genannt werden.


3.  Die Zahlung des Mietpreises berechtigt den Mieter zur einmaligen Benutzung der vom Vermieter/Listeigner zur Verfügung gestellten Adressen soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Mieter verpflichtet sich, diese Adressen weder auf Datenträger zu speichern, noch abzuschreiben, noch sie zu vervielfältigen oder weiterzuverkaufen oder -zuvermieten. Dem Mieter ist es jedoch im Zuge der dem jeweiligen Auftrag zugrunde liegenden Mailingdurchführung gestattet, die Adressen zum Zwecke des Abgleichs zeitlich beschränkt auf Datenträger zu speichern und nach dem Abgleich zu selektieren, porto-optimieren und zur Mailingproduktion an entsprechende Unternehmen weiterzuleiten. Der Mieter hat jedoch Sorge dafür zu tragen, dass dort die Daten nicht kopiert oder weiterverkauft werden. Der Mieter haftet für eventuelle Verstöße seiner Auftrags-Dienstleister. Die Anschriften bleiben Eigentum des Vermieters/Listeigners, über das ohne seine schriftliche Zustimmung nicht verfügt werden darf. Die Datenträger bzw. die Adressen dürfen ausschließlich nur in neutralen, dritten Datenverarbeitungs-Services-Firmen bzw. Lettershops gelagert und weiterverarbeitet werden. Diese Unternehmen müssen entsprechend den Bundesdatenschutzgesetz für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zugelassen sein, und gegenüber dem Makler oder dem DDV - Deutscher Direkt-Marketing Verband - eine Weiterverarbeitungs-Verpflichtungserklärung abgegeben haben bzw. abgeben.


Die Anschriften von Personen, die auf die Werbung des Mieters bestellt oder schriftlich ein Angebot angefordert haben, gehen in sein Eigentum über. Ihre Verwendung unterliegt keiner Beschränkung. Nicht in das Eigentum des Mieters gehen dagegen Adressen von Personen, die sich an Gewinnspielen aller Art des Mieters beteiligt haben. Ausgenommen hiervon sind die Lotterie-Einnehmer der Deutschen Klassenlotterien. Der Mieter darf neue Adressen, die die Post auf Retouren vermerkt hat, einmalig benutzen.


In allen Fällen dürfen die Adressen nur nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verwendet werden.


4.Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter/Listeigner in jede Adressenlieferung maximal 50 Kontrolladressen einarbeitet, um sich vor einer unbefugten Verwendung der gelieferten Adressen zu schützen. Der Mieter wird die Adressen nicht an mit der Bearbeitung seiner Werbesendungen beauftragte Unternehmen liefern lassen, ohne sie auf die Existenz der Kontrolladressen und die Einhaltung der Bedingungen unter Punkt 3 hinzuweisen.


5.Ein Verstoß gegen Punkt 3 und 4 dieser Bedingungen verpflichtet vorbehaltlich weitergehend Schadenersatzansprüche des Vermieters/Listeigners zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe des 10-fachen Entgeltes der Gesamtadressenrechnung der Gruppe, die für die Lieferung erteilt wurde, in der auch die vertragswidrig verwendeten Anschriften enthalten waren. Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse aus dem angemieteten Bestand, es sei denn, der Anmieter ist in der Lage nachzuweisen, dass diese Kontrolladresse ordnungsgemäß aus einer anderen Liste angemietet wurde.


6.Die Lieferung der Adressen erfolgt in der Regel auf Datenträger oder per Datenfernübertragung (ISDN/Email). Die eventuell anfallenden Kosten hierfür sind bei jedem Auftrag einzeln abzuklären.


7.Die Zahlung des Mietpreises hat spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Die Rechnungsstellung ist nicht abhängig vom Postaufliefertermin.


8.Die Lieferung der Adressen erfolgt ab Handelsniederlassung des Vermieters/Listeigners oder dessen Rechenzentrum. Die Versandkosten, auch für den Transport zu adressierender Drucksachen zum Vermieter/Listeigner, trägt der Mieter.


9.Für den in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermin gilt eine Nachlieferfrist von 10 Tagen als vereinbart. Vor Ablauf der Nachlieferfrist sind Ansprüche des Mieters wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. Als Liefertermin gilt der Versandtag. Dem Vermieter/Listeigner bleibt die Wahl der Versandart überlassen, wenn der Mieter diese nicht vorschreibt.


10.Beanstandungen wegen der gelieferten Stückzahl sind vom Mieter vor Weiterverwendung der Adressen zu äußern. Der Mietpreis für Retouren (Sendungen mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk) wird dem Mieter vergütet, soweit diese einen Satz von 6 Prozent übersteigen und der Vermieter/Listeigner diesem zustimmt und dies nicht ausschließt, wenn die Zustellung innerhalb von höchstens 8 Wochen nach Lieferung der Adressen frei an den Vermieter/Listeigner erfolgt, nach vorheriger Abstimmung mit hero services. Um den Vermieter/Listeigner die Überprüfung des Prozentsatzes zu ermöglichen, stellt der Mieter im sämtliche Retouren in Form der verwendeten Adressenträger und Umschläge oder auf Datenträger zur Verfügung. Über die Rückzahlung des Mietpreises hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


Diese Regelung gilt analog zu den anderen im Deutschen Direktmarketing Verband organisierten Listbroking-Unternehmen. Hierzu abweichende Regelungen müssen im Einzelfall vereinbart und für jede Adressgruppe separat bestätigt werden.


Bei Adresslieferungen aus dem Ausland werden oben genannte Retouren, falls es nicht ausdrücklich anders vereinbart worden ist, nur mit Ersatzadressen in gleicher Stückzahl vergütet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen.


11. hero services verpflichtet sich gegenüber seinen Kunden, bei Adressvermietungen die jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Bei von hero services vermittelten Adresskollektionen verlässt sich hero services auf entsprechende Angaben des Dritten über die datenschutzkomforme Beschaffung. Darüber hinaus ist der Mieter bei seiner Werbeaussendung selber für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften nach Maßgabe der jeweiligen nationalen Vorschriften verantwortlich. Unabhängig verpflichtet sich hero services, jedwelche Beanstandungen umgehend aufzuklären bzw. den Mieter, soweit gewünscht, hierbei vollumfänglich zu unterstützen. Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet sich hero services, Widersprüche von Betroffenen, die beim Mieter eingehen und an hero services weitergeleitet worden sind, an den Vermieter/Listeigner, aus dessen Datenbestand die beworbene Adresse stammt, zur weiteren Bearbeitung weiterzureichen.


12.Erfüllungsort für alle Leistungen aus Mietverträgen ist der Ort der Handelsniederlassung des Vermieters/Listeigners. Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren sowie in allen anderen Fällen, auch im Urkunden- und Wechselprozess, ist für beide Teile Aachen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.


13. Bei einem Adressentausch gelten diese Mietbedingungen analog.


14.Der Mieter und der Vermieter/Listeigner erkennen diese Bedingungen für alle durch die Firma hero services vermittelten Mietaufträge an. Mit dem Mieter und dem Vermieter/Listeigner schriftlich getroffene Sondervereinbarungen berühren nicht die Gültigkeit der übrigen hier festgelegten Bedingungen.


Aachen, 1. September 2009